Bedingungen

§ 1: Vereinbarung

Die Vereinbarung bestätigt den Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, wobei der Vermieter die Vermittlung zwischen den beiden vorsteht. Der Vertrag ist bindend. Das Mietverhältnis umfasst genannte Wohnung mit allem Zubehör, wie es in der Beschreibung angegeben ist. Die Wohnung darf nicht ohne Sondergenehmigung von mehreren Personen bewohnt werden als die in der Beschreibung angegebene Anzahl.

§ 2: Reinigung und Schäden

Der Mieter ist vertraglisch verpflichtet die Reinigung des Gemieteten zu bezahlen. Eventuelle notwendige Nachreinigung wird zu Kosten des Mieters durchgeführt.

Der Mieter ist für Alles, was zur Wohnung gehört, verantwortlich, und ist ebenfalls verpflichtet sämtliche selbst-verursachte Schäden, die während des Aufenthaltes evt. an Wohnung und Einrichtung entstanden sind, zu ersetzen. Sollten Schäden an Wohnung und Einrichtung während des Aufenthaltes entstehen, ist der Mieter vepflichtet den Vermieter sofort darüber zu unterrichten. Sämtliche Schäden sollen vor der Abreise ersetzt werden. Werden nach der Abreise des Mieters Schäden/Mängel entdeckt, werden diese zu Kosten des betreffenden Mieters ausgebessert.

§ 3: Versicherung von dem Mieter

In Verbindung mit diesem Vertrag ist vom Vermieter keine Versicherung zur Deckung von Schäden an Personen- oder Sachen gezeichnet, die während des Aufenthaltes für den Mieter und seine Begleitung entstehen könnten.

§ 4: Unvorhersehbare Einflüsse

Der Besitzer kann auf Grund von unvorhersehbaren Einflüssen, Streik und epidemischen Krankheitsfällen sowie Öl-/Benzineinschränkungen oder desgleichen den Mietvertrag mit umgehender Wirkung kündigen.

§ 5: Zahlungsbedingungen

Folgende Zahlungsbedingungen sind geltend: Spätestens 8 tage nach Absenden der Bestätigung sollten Depositum angezahlt werden, und spätestens 20 Tage vor der Anreise sollten der Restbetrag angezahlt werden. Bei Reservierung weniger als 20 Tage vor dem Zeitpunkt der Ankunft muss der volle Mietbetrag sofort nach dem Empfang der Bestätigung bezahlt werden.

§ 6: Reklamationen

Eventuelle Reklamationen über Mängel an der Wohnung sollen sofort telefonisch, per Brief oder e-mail an dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, in der die eventuellen Mängel ausgebessert werden können. Ferner ist dafür zu sorgen, dass keine Verschlechterungen der Schäden entstehen und damit eventuelle Verluste für den Vermieter minimieren. Falls die Ausbesserung der Mängel nicht zufrieden-stellend ist, soll dies umgehend  dem Vermieter mitgeteilt werden.

§ 7: Kündigung von dem Vertrag

Der Mieter kann vor dem Beginn des Mietvertrages diesen kündigen. Aus Beleg-Gründen  empfehlen wir die Kündigung in schriftlicher Form (Einschreiben) dem Vermieter zu übermitteln (oder per E-Mail). Die Kündigung gilt erst von dem Tag an, an dem der Vermieter den Brief in den Händen hat.  In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt eine angemessene Entschädigung zu fordern, indem folgende Forderungen ohne zusätzliche Beweisführung verlangt werden:

  • ·        Bis 70 Tage vor Ankunft:     10% der gesamte Miete, minimum DKK 500,-
  • ·        69 bis 40 Tage vor Ankunft: 25% der gesamte Miete, minimum DKK 500,-
  • ·        39 bis 14 Tage vor Ankunft: 80% der gesamte Miete, minimum DKK 500,-
  • ·        Von 9 Tagen vor Ankunft:    90% der gesamte Miete, minimum DKK 500,-

Es ist dem Mieter erlaubt ohne zusätzliche Kosten den Mietvertrag an einem anderen  Mieter weiter zuvermitteln. In gegebenen Fall soll der Vermieter hierüber schriftlich informiert werden.

§ 8: Rücktrittsversicherung

Der Mieter sorgt selbst für eine Rücktrittsversicherung, falls er es für nötig hält.

§ 9: Gerichtsstand

Gerichtstand des Erfüllungsortes ist der Rechtskreis, in der sich das gemietete Haus befindet.